Im Stadium vor der öffentlichen Planauflage muss weiterhin kalkuliert werden, dass Einwendungen gegen die revidierte BNO sowie anschliessend Rechtsmittel gegen deren Beschluss durch die Gemeindeversammlung erhoben werden, die zumindest das Potenzial haben, das Inkrafttreten der neuen BNO um Monate, wenn nicht sogar Jahre zu verzögern, selbst wenn die geplante Aufhebung der Beschränkung der Geschosszahlen unter anderem in der Wohnzone Wa an sich unbestritten wäre, was aber gemäss den Ausführungen des Gemeinderats nicht der Fall zu sein scheint. Insofern sind der genaue Inhalt der neuen BNO und das Datum ihres Inkrafttretens zurzeit