Es sei deshalb noch offen, ob die Vorlage tatsächlich an der Winter-Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelange. Die Rechtsabteilung hält die Ankündigung einer Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung noch in diesem Jahr für sehr ambitioniert. Mit Rücksicht auf mögliche Einwendungen und Beschwerden könnten zwischen der abschliessenden Vorprüfung des Entwurfs und der rechtskräftigen Genehmigung der revidierten BNO noch Jahre vergehen. Dass die im Entwurf vorgesehenen Bestimmungen dereinst in Rechtskraft erwachsen würden, sei keineswegs klar.