3.2. Der Gemeinderat X. und das BVU, Rechtsabteilung, stellen sich demgegenüber auf den Standpunkt, es sei noch nicht sicher, wann die revidierte BNO in Kraft treten und ob die Pergola-Markise danach bewilligungsfähig sein werde. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es im weiteren Planungsverlauf hinsichtlich der Beschränkung der Geschosszahlen noch zu Änderungen kommen könnte. Verschiedene Parteien hätten diesbezüglich ihre Bedenken angemeldet. Die öffentliche Auflage der revidierten Planungsinstrumente sei noch nicht erfolgt. Es sei deshalb noch offen, ob die Vorlage tatsächlich an der Winter-Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelange.