Im Lichte des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes und angesichts der mit einer Demontage und dem Wiederaufbau der Pergola-Markise verbundenen Kosten sei es nicht angezeigt, das vorliegende Verfahren fortzusetzen, solange die laufende BNO-Revision nicht abgeschlossen sei. Vielmehr rechtfertige es sich in Erwartung eines baldigen Abschlusses der Revision und aufgrund der erheblichen Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau der Pergola-Markise sowie für ein neues Baubewilligungsverfahren das vorliegende Verfahren zu sistieren.