Durch den Verzicht auf die Grünflächen entlang des östlichen Gehwegs auf den Parzellen Nrn. bbb und ddd wäre zu befürchten, dass in den dafür ausgeschiedenen Bereichen weiterhin Fahrzeuge abgestellt würden, welche die Sichtzone für die Wegfahrt aus der Parzelle Nr. bbb auf die L- Strasse beeinträchtigen würden, mit erhöhtem Risiko für eine Kollision zwischen den wegfahrenden Fahrzeugen mit Fahrzeugen auf der L-Strasse oder Fussgängern auf dem Gehweg. Alternativen zu den geplanten Grünflächen, welche die Freihaltung der Sichtzone gleichermassen gewährleisten und die Nutzung der Parzelle Nr. bbb weniger stark einschränken würden, sind wiederum keine denkbar.