SAR 713.121) und dem darauf verwiesenen "Merkblatt Sicht im Strassenraum" des BVU vom 1. Februar 2021 bemessenen Sichtzone mit einer Knotensichtweite von 60 m bei der Ausfahrt aus der S-Strasse. Dadurch wird der Einmündungsbereich der S- Strasse, wo sich schon jetzt ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel befindet, verkehrssicherer gestaltet, indem die Vergrösserung der Einlenkradien und die damit einhergehende Verschiebung der Gehwege in östliche Richtung und Aufhebung der neun Querparkplätze auf der Parzelle Nr. bbb für die Freihaltung der Sichtzone sorgen (siehe angefochtener Entscheid, Erw. 6.4).