21– 23) nicht mit einem Bewilligungsstempel versehen wurde. Der Gemeinderat hätte denn die neun Parkplätze im Unterabstand einer Kantonsstrasse auch gar nicht ohne die Zustimmung der kantonalen Behörde (Abteilung für Baubewilligungen bzw. vormals Baugesuchszentrale) bewilligen dürfen.