24–26) wurden die Parkplätze weder im Rahmen der Bewilligung für den Umbau des Gebäudes Nr. ggg auf der Parzelle Nr. bbb im Jahr 1994 noch der Bewilligung für die Umnutzung der Liegenschaft von einem Restaurant in einen Laden und Büros am 17. März 2008 (vgl. Vorakten, act. 16 ff.) bewilligt, was mit Bezug auf die letztgenannte Bewilligung insbesondere auch daraus erhellt, dass der für den Umbau vorgelegte Parkplatznachweis (Vorakten, act. 21– 23) nicht mit einem Bewilligungsstempel versehen wurde.