Zur Begründung führen sie im Wesentlichen an, dass sie neben den sechs rückseitigen Mieterparkplätzen und den drei Einstellräumen für Mieter aus betrieblichen Gründen zwingend auf die neun Besucherparkplätze entlang der L-Strasse angewiesen seien. Diese betriebsnotwendigen Parkplätze seien im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der damaligen Umnutzung des Restaurants G in Laden/Büros/Wohnungen durch den Gemeinderat T. vorbehaltlos bewilligt worden, gestützt auf den Parkplatznachweis vom 25. Januar 2008 (Vorakten, act. 21–23). Sie hätten Grundlage für den damaligen Investitionsentscheid (Umbau) gebildet und bislang nie zu Beanstandungen Anlass gegeben oder Unfälle verursacht.