27, Projektmappe, Beilage 11]; Landerwerbstabelle [Vorakten WBE.2022.262, act. 27, Projektmappe, Beilage 12]; S. 9; Abbildung 1 auf S. 4 des angefochtenen Einwendungsentscheids). Sie verlangen daher den Verzicht auf die Errichtung der Fussgängerschutzinsel und die Verbreiterung der L-Strasse nach Osten ab U-Weg bis zur Einmündung S- Strasse sowie die Beibehaltung der bestehenden Strassen- und Gehweggrenzen im Bereich der Parzellen Nrn. bbb und ddd, der bestehenden Fussgängerstreifen und der bestehenden, insgesamt 17 Kun- den- und Mitarbeiterparkplätze auf der Parzelle Nr. bbb.