2. 2.1. Die Beschwerdeführer wehren sich in erster Linie gegen die Ausbaumassnahmen, die im Zuge der Verbreiterung der L-Strasse in östliche Richtung, ihrerseits bedingt durch die Errichtung der Fussgängerschutzinsel bei m 274,95, die erweiterten Einmündungsradien der S-Strasse in die L-Strasse und die Gewährleistung der Sichtzone für die Ausfahrt von der S-Strasse in die L-Strasse, zur Landabtretung ab der Parzelle Nr. bbb im Umfang von 29 m2 und zu den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen auf der Parzelle Nr. bbb (Aufhebung der bisherigen neun Querparkplätze) führen (vgl. Situationsplan 1:500 Landerwerb [Vorakten WBE.2022.262, act. 27, Projektmappe, Beilage 11];