angrenzenden Grünflächen auf den Parzellen Nrn. bbb und ddd abgesichert werden. An den Bushaltestellen G (in beide Fahrtrichtungen Q. und T.) werden zwecks behindertengerechten Einstiegs die Haltekanten auf 22 cm erhöht; die Bushaltestelle Fahrrichtung Q. wird als Teilbucht, diejenige Fahrtrichtung T. als Fahrbahnhaltestelle ausgestaltet (Technischer Bericht, S. 11 und 13 sowie Anhang A; Situationsplan 1:500 Signalisation und Markierungen [Vorakten WBE.2022.262, act. 27, Projektmappe, Beilage 10]; Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 14. Oktober 2020 zum Verpflichtungskredit für das Gesamtstrassenbauprojekt Stadt Q., Gemeinden S. und T. IO;