4. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 10. November 2022; Duplik vom 1. Dezember 2022) hielten die Beschwerdeführer und das BVU, Rechtsabteilung, an ihren Anträgen in der Sache fest. In prozessualer Hinsicht beantragten die Beschwerdeführer die Durchführung einer Verhandlung mit Augenschein und Parteibefragung. Der Gemeinderat T. verzichtete mit Eingabe vom 22. November 2022 auf eine erneute Stellungnahme. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: