 Es sei auf die Verlegung und Verbreiterung der L-Strasse inkl. Trottoir nach Osten ab U-Weg bis zur Einmündung S-Strasse (T.), insbesondere in Richtung Parzelle bbb, zu verzichten.  Es sei auf die vorgesehene Grünfläche/Rabatte auf bzw. entlang der Parzelle bbb zu verzichten. Die bestehenden Strasse- und Trottoirgrenzen im Bereich der Parzellen bbb und ddd seien beizubehalten.  Die bestehenden Fussgängerstreifen auf der L-Strasse seien beizubehalten.