2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Einwendungsentscheid zusammen mit dem Entscheid über das Projekt zuzustellen. 2.2. Gleichentags entschied der Regierungsrat auch über die Genehmigung des Strassenbauprojekts (RRB Nr. 2022-000664): -3- 1. 1.1 Die Zusicherungen gemäss der Planskizze im Schreiben des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung Tiefbau) vom 28. April 2021 sind Bestandteil des Projekts. Sie betreffen Folgendes: