Am 26. Oktober 2021 und am 30. November 2021 nahmen der Gemeinderat T. und das BVU, Abteilung Tiefbau, zur Einwendung von A. und B. und der C. AG Stellung. Vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 wurde eine Projektänderung des obgenannten Teilstrassenbauprojekts auf der Gemeindeverwaltung T. öffentlich aufgelegt, welche jedoch nicht die Einwendung von A. und B. und der C. AG betraf. 2. 2.1. Der Regierungsrat entschied über die Einwendung von A. und B. und der C. AG an der Sitzung vom 25. Mai 2022 wie folgt (RRB Nr. 2022-000656): 1. Die Einwendung wird abgewiesen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann.