4.5. Dass beim Beschwerdeführer auf die Weiterführung von ambulanten (psy- cho-)therapeutischen Massnahmen nicht verzichtet werden darf, um auf eine nachhaltige Verhaltensänderung hin zu einer gewaltfreien Bewältigung von Konfliktsituationen in Paarbeziehungen einzuwirken, sieht er selbst ein. Mit solchen Massnahmen kann nach Einschätzung im psychiatrischen Gutachten versucht werden, den Beschwerdeführer darin zu unterstützen, die in einer neuen Paarbeziehung auftretenden interpersonellen Herausforderungen gewaltfrei zu bewältigen. Im besten Fall könnten ungünstige Beziehungsdynamiken verhindert bzw. unterbrochen werden, was - 17 -