Folglich wird die Weisung einer kontrollierten Alkoholabstinenz sowohl im psychiatrischen Gutachten (Vorakten, act. 07 92 f.) als auch im Vollzugsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen (Vorakten, act. 05 145 [Rückseite]) und – sinngemäss – auch in der KoFako-Beurtei- lung (Vorakten, act. 08 40) einhellig und klar befürwortet. Mit einem Eintrag im Führerausweis, wonach der Beschwerdeführer kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren darf, wird eine Totalabstinenz ausserhalb der Teilnahme am motorisierten Verkehr weder gefordert noch kontrolliert.