Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitenden berge ein gehöriges Konfliktpotenzial. Auch bekunde er Mühe damit, sich an Weisungen und Sicherheitsvorschriften zu halten (Vorakten, act. 05 141 [Rückseite] und 142). Entsprechend dürfte es dem Beschwerdeführer nicht leichtfallen, eine Arbeitsstelle zu finden und diese auch längerfristig zu behalten.