4.2. Eine Bewährungshilfe wird dem Beschwerdeführer von verschiedener Seite empfohlen. Das psychiatrische Gutachten hält generell jedwede Interventionen für sinnvoll, die darauf abzielten, die dysfunktionalen Erlebensund Verhaltensmuster zu verändern und die Fähigkeit, Beziehungen befriedigend zu gestalten, zu stärken. Es wäre namentlich günstig, den (sozialen) Empfangsraum sorgfältig vorzubereiten, um nach der Entlassung aus dem Strafvollzug eine möglichst gute soziale Integration zu ermöglichen (Vorakten, act.