In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass der Beschwerdeführer während seines Strafvollzugs ein grosses persönliches Interesse an einer sog. Freiwilligen Mitarbeiterin (FM) entwickelte und die Kontakte mit ihr gegenüber der Anstaltsleitung zu verheimlichen suchte (Vorakten, act. 05 139 [Rückseite]). Jedenfalls kann keinesfalls ausgeschlossen werden, dass sich der Beschwerdeführer über kurz oder lang wieder auf eine Paarbeziehung einlässt und dabei wieder in alte Beziehungsmuster verfällt, in denen er Konflikte mit einer potenziellen Partnerin - 14 -