Der Beschwerdeführer glaubt, der ihm von verschiedenen Fachleuten attestierten Rückfallgefahr dadurch entgehen zu können, dass er sich freiwillig von seiner Ex-Frau fernhält und keine neue Paarbeziehung eingeht. Beim Verzicht auf eine neue Paarbeziehung handelt es sich jedoch nicht um ein mittel- bis langfristig tragfähiges Szenario. Früher oder später dürfte der Beschwerdeführer wieder den Wunsch nach einer stabilen Paarbeziehung verspüren und diesem nachgeben, zumal er ansonsten höchstens lockere soziale Beziehungen pflegt (vgl. dazu den Vollzugsbericht [Vorakten, act. 05 139] und die KoFako-Beurteilung [Vorakten, act.