Nach Ansicht der Fachkommission habe bisher noch keine deliktprotektive Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit seinen Taten stattgefunden und nicht im Ansatz eine Auseinandersetzung mit der Motivanalyse und den verletzten ethischen Normen. Der Beschwerdeführer leugne weiterhin die Begehung der Sexualdelikte und projiziere das eigene Fehlverhalten auf das Opfer und die Umstände (Vorakten, act. 08 38). Er befinde sich erst am Anfang eines längerdauernden (mehrjährigen) therapeutischen Prozesses. Auf therapeutischer Ebene seien noch keine Fortschritte erkennbar, welche die Legalprognose wirksam zu verbessern vermöchten (Vorakten, act. 08 39 f.).