Die Fachkommission gehe davon aus, dass der Beschwerdeführer um seine erhöhte Kränkbarkeit und seine dysfunktionale Beziehungsgestaltung wisse. Indessen seien bei ihm keine nachhaltige Einsicht in seine deliktfördernden akzentuierten Persönlichkeitszüge, keine Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und keine aufrichtige Veränderungsmotivation erkennbar. Sein Verhalten während den Therapiesitzungen sei von Bagatellisierungen und Externalisierungen bis hin zu Degradierungen des Opfers geprägt gewesen.