ner deliktrelevanten Interaktions- und Kommunikationsdefizite, seiner erhöhten Kränkbarkeit, seiner narzisstischen Selbstüberhöhung und gleichzeitigen Entwertung des Gegenübers sowie seiner fehlenden Coping-Stra- tegien bezüglich Ärger- und Konfliktmanagement anzunehmen und zielführend zu reflektieren oder im Rahmen des Therapie-Settings den Aufbau von adäquaten Konfliktlösungsstrategien zu erlernen. Die Fachkommission gehe davon aus, dass der Beschwerdeführer um seine erhöhte Kränkbarkeit und seine dysfunktionale Beziehungsgestaltung wisse.