Die aktuelle Gutachterin (Dr. med. D.) habe das Risiko für häusliche (auch sexualisierte) Gewalt im Gutachten vom 15. Juli 2021 (Vorakten, act. 07 49–94) als persistierend erhöht eingeschätzt. Zudem erachte sie die Auflage einer Totalabstinenz als sinnvoll, nachdem ein Rückfall in den schädlichen Gebrauch von Alkohol mit wiederkehrenden Intoxikationen, die ein aggressives Verhalten des Beschwerdeführers beförderten, sehr problematisch wäre. Für die (sexuell) gewalttätige Eskalation der Beziehungsdynamik habe der übermässige Alkoholkonsum in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle gespielt.