An einer partnerschaftlichen Beziehung habe er momentan kein Interesse. Entsprechend fehle es an einem Rückfallrisiko für häusliche Gewalt. Schlussendlich müsse ihm nach Vollverbüssung der Freiheitsstrafe auch die Perspektive gegeben werden, dass er ohne ständige engmaschige Kontrolle durch die Behörden seinen eigenen Weg gehen könne. Es sei ihm zudem voll bewusst, dass jede noch so kleine Verfehlung zu einer empfindlichen Strafe führen könnte und er sei sehr darauf bedacht, keine weitere Freiheitsstrafe zu riskieren. Aus diesem Grund werde er momentan auch keine neue Beziehung eingehen, sondern sich auf sich und seine Arbeitssuche bzw. Arbeit konzentrieren.