Dass er keinen Alkohol mehr trinken sollte, sei ihm bewusst. Während des gesamten Vollzugs habe es diesbezüglich keine Beanstandungen gegeben und der Eintrag im Führerschein der Totalabstinenz beim Fahren sei für ihn Ansporn genug, sich dem Alkoholkonsum zu enthalten. Abstinenzkontrollen seien unnötig, um einen künftigen Alkoholmissbrauch zu verhindern.