spezialpräventiv sinnvoll noch verhältnismässig. Eine Verletzung der Weisungen während der Probezeit würde dazu führen, dass er für einen Tag Reststrafe in den Vollzug zurückversetzt würde. Ob dies aus spezialpräventiver Sicht sinnvoll sei oder gar abschreckend wirke, sei fraglich. Es sei auch unklar, ob der Entlassungstag, also der 15. Juni 2022 überhaupt noch als Strafrest zu gelten habe und folglich eine Reststrafe noch bestehe.