2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2022 erteilte der instruierende Verwaltungsrichter dem Beschwerdeführer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege für die Verfahrens- und die eigenen Parteikosten und bestellte lic. iur. Eveline Gloor, Rechtsanwältin, Baden, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin. Das AJV forderte er zur Aktenvorlage und Einreichung einer Beschwerdeantwort auf. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Juli 2022 beantragte das AJV die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]).