Therapie bei der von der Vollzugsbehörde festgelegten Therapiestelle (Ambulatorium Forensik der PDAG in Brugg). Die Frequenz der Therapiegespräche liegt zu Beginn bei wöchentlichen Gesprächen und kann nach Rücksprache des Therapeuten mit der Vollzugsbehörde von letzterer gelockert werden. 5. A. wird für die Dauer der Probezeit bezüglich den erteilten Weisungen national im polizeilichen Fahndungsregister ausgeschrieben. Die Vollzugsbehörde wird im Falle einer polizeilichen Kontrolle umgehend informiert, wenn die ausgeschriebene Person die ihr auferlegten Auflagen und Weisungen missachtet.