Im Zeitraum 2009 bis 2017 hatte A. mit seiner damaligen Lebenspartnerin bzw. späteren Ehefrau mehrfach gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen und zu vollziehen versucht, trotz ihrer verbalen und körperlichen Gegenwehr und unter Anwendung von zum Teil erheblicher körperlicher Gewalt (Schlagen und Würgen). Bei finalen tätlichen Angriffen am Abend des 16. Dezember 2017 erlitt seine Ehefrau aufgrund von Schlägen und weiteren gewalttätigen Einwirkungen diverse Blutergüsse an der Stirn, am linken Nasenflügel, an der linken Wange und am rechten Mundwinkel sowie an beiden Armen. Ferner drohte A. seiner Ehefrau zweimal damit, sie umzubringen.