A. 1. Mit Urteil vom 14. August 2018 sprach das Bezirksgericht Baden A. der mehrfachen, teilweisen versuchten, Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0), teilweise i.V.m. Art. 22 StGB, der einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 Abs. 1 und 4 StGB sowie der Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren (abzüglich 241 Tagen Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, d.h. total Fr. 3'600.00. Des Weiteren wurde gegenüber A. gestützt auf Art.