Nicht näher erläutert wird von den Beschwerdeführern, weshalb der Strassenraum im Einmündungsbereich der S-Strasse "überrissen" oder überdimensioniert sein soll, brauchen doch die vorgesehenen, im Interesse der Verkehrssicherheit liegenden und verhältnismässigen Ausbaumassnahmen diesen Raum ganz offensichtlich. Andere ebenso zweckmässige Ausbauvarianten, die weniger Raum beanspruchen würden, sind nicht erkennbar.