Einbahnsystem mit Zufahrt von der S- Strasse und Wegfahrt über die K aaa; vgl. dazu die Beschwerdeantwort des BVU im Parallelverfahren WBE.2022.267, S. 3), die für sich genommen keinen erkennbaren Einfluss auf die Nutzung der Liegenschaft und die dortige Parkplatzsituation haben, der über die Einschränkung infolge Aufhebung der bisherigen neun Querparkplätze entlang der R-Strasse hinausginge.