Auf die Situation weiterer Gewerbetreibenden entlang der R-Strasse braucht an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden, zumal auch nicht bekannt ist, wie stark sie vom projektierten Strassenausbau nachteilig betroffen sind. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. lll muss jedenfalls kein Land für die Zwecke des Strassenbaus abtreten und kann ihre Parkplätze behalten. Derweil müssen auf der Parzelle Nr. nnn wegen einer Sichtzone vier Längsparkplätze entlang der R-Strasse aufgehoben oder verschoben werden (vgl. Situationsplan 1:500 Landerwerb [Vorakten, act. 27, Projektmappe, Beilage 11]). Ansonsten befinden sich innerhalb des vorliegenden Teilstrassenbauprojekts (Gemeinde Q.