Alternative Massnahmen, welche sich vergleichbar positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken würden, werden von den Beschwerdeführern nicht in Spiel gebracht. Diese möchten vielmehr ganz einfach am Status Quo festhalten, was allerdings keine echte Option darstellt, wenn man die Nutzung der Kreuzung R-Strasse/S-Strasse/ZZ-Strasse sicherer gestalten und zu einer reibungsloseren Abwicklung der Verkehrsflüsse auf dieser Kreuzung finden möchte. Dementsprechend ist die Erforderlichkeit aller umstrittenen Ausbaumassnahmen ausgewiesen.