oben beschriebenen Mutationen im Einmündungsbereich in der Mitte der Fahrbahn der R-Strasse ein Mehrzweckstreifen und die neue Schutzinsel bei m 274,95 realisieren, welche das Queren der R-Strasse für Radfahrer und Fussgänger gefahrloser machen. Diese positiven Effekte blieben bei der Beibehaltung des Status Quo vollständig aus. Alternative Massnahmen, welche sich vergleichbar positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken würden, werden von den Beschwerdeführern nicht in Spiel gebracht.