Die Beschwerdeführer halten die von ihnen abgelehnten Ausbaumassnahmen für nicht notwendig, mit Rücksicht darauf, dass die Verkehrssicherheit im aktuellen Ausbauzustand hinreichend gewährleistet sei, was sich daran zeige, dass die Kreuzung R-Strasse/S-Strasse/ZZ-Strasse nicht unfallträchtig sei. Ob und wie viele Unfälle sich an dieser Stelle schon ereignet haben, ist allerdings nicht allein ausschlaggebend.