Die Gefährdung der an dieser Stelle die R-Strasse überquerenden Fussgänger durch rückwärts von den Querparkplätzen auf der Parzelle Nr. fff wegfahrenden Fahrzeugen fällt durch die Aufhebung dieser Parkplätze zudem weg. Zu bedenken gilt es sodann, dass von der ZZ-Strasse herkommende Radfahrer, welche die R- Strasse überqueren wollen, um in die S-Strasse zu gelangen, dies aufgrund der neuen Schutzinsel bei m 274,95 und des vorgelagerten Mehrzweckstreifens einfacher und sicherer als in der heutigen Situation tun können.