Des Weiteren leuchtet ein, dass die neu geplante Schutzinsel bei m 274,95 (gegenüber der Parzelle Nr. fff) auch in jenem Bereich eine sicherere Fussgängerquerung als bislang ermöglicht, indem Fussgänger die viel befahrene R-Strasse zeitlich gestaffelt queren können, daher tendenziell weniger lange warten und dabei nicht beide Fahrtrichtungen auf einmal im Auge behalten müssen. Die Gefährdung der an dieser Stelle die R-Strasse überquerenden Fussgänger durch rückwärts von den Querparkplätzen auf der Parzelle Nr. fff wegfahrenden Fahrzeugen fällt durch die Aufhebung dieser Parkplätze zudem weg.