Mehr Übersichtlichkeit bei Abbiegemanövern von der und auf die S-Strasse erlaubt insbesondere eine tendenziell weniger gefährliche Fussgängerquerung im Einmündungsbereich der S- Strasse. Des Weiteren leuchtet ein, dass die neu geplante Schutzinsel bei m 274,95 (gegenüber der Parzelle Nr. fff) auch in jenem Bereich eine sicherere Fussgängerquerung als bislang ermöglicht, indem Fussgänger die viel befahrene R-Strasse zeitlich gestaffelt queren können, daher tendenziell weniger lange warten und dabei nicht beide Fahrtrichtungen auf einmal im Auge behalten müssen.