der S-Strasse. Dadurch wird der Einmündungsbereich der S-Strasse, wo sich schon jetzt ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel befindet, verkehrssicherer gestaltet, indem die Vergrösserung der Einlenkradien und die damit einhergehende Verschiebung der Gehwege in östliche Richtung und Aufhebung der neun Querparkplätze auf der Parzelle Nr. fff für die Freihaltung der Sichtzone sorgen. Mehr Übersichtlichkeit bei Abbiegemanövern von der und auf die S-Strasse erlaubt insbesondere eine tendenziell weniger gefährliche Fussgängerquerung im Einmündungsbereich der S- Strasse.