es sich beim Interesse der Verkehrssicherheit, dem die hier umstrittenen Massnahmen in erster Linie dienen (durch einen Mehrzweckstreifen in der Mitte der Fahrbahn, der Abbiegemanöver für alle Verkehrsteilnehmenden erleichtert, durch Querungshilfen in Form von Mittel- oder Schutzinseln an dessen Enden, die ein sicheres Überqueren der Fahrbahn für Fussgänger ermöglichen und Überholmanöver in kritischen Einmündungsbereichen unterbinden sowie durch die Erweiterung der Einmündungsradien der S- Strasse und die Festlegung von Sichtzonen bei der Ausfahrt in die R- Strasse, welche die Übersichtlichkeit an der Kreuzung R-Strasse/S- Strasse/ZZ-Strasse verbessern), grundsätzlich um ein gewichtiges