Auf der Ostseite wird die K aaa vom Y-Weg bis zum Z-Weg neu mit einem Gehweg von 2 m Mindestbreite ergänzt. Bei m 205 und m 414 werden Fussgängerstreifen projektiert, bei m 275 (exakt m 274,95) eine geschützte Fussgängerquerung ohne Fussgängerstreifen. Alle Querungen werden mit einer 2 m breiten Fussgängerschutzinsel ausgeführt. Die bestehenden Gemeindestrassen, Zufahrten und Vorplätze werden an den neuen Strassen- und Gehwegrand angepasst. Das Verkehrsregime gegenüber der R-Strasse bleibt bestehen. Parkplätze, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten ein Risiko bedeuten (Standplatz bei Fussgängerquerungen oder in Sichtzonenbereichen), müssen aufgehoben werden.