Bei den Fussgängerübergängen ist eine Strassenbreite von total 13 m geplant (Mittelinsel von 2 m Breite, Fahrspuren von je 3,5 m Breite und Gehwege von je 2 m Breite), auf den übrigen Streckenabschnitten eine solche von 12 m (Kernfahrbahn von 5,5 m Breite, Radstreifen von je 1,25 m Breite und Gehwege von je 2 m Breite) (Technischer Bericht, S. 11). Im Bereich der Fussgängerschutzinseln und Bushaltestellen werden die Radfahrer mit dem Strassenverkehr geführt. Auf der Ostseite wird die K aaa vom Y-Weg bis zum Z-Weg neu mit einem Gehweg von 2 m Mindestbreite ergänzt.