4. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 20. Oktober 2022; Duplik vom 7. November 2022) hielten die Beschwerdeführer und das BVU, Rechtsabteilung, an ihren Anträgen (in der Sache) fest. In prozessualer Hinsicht beantragten die Beschwerdeführer die Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Ergebnis bzw. Abschluss der kantonalen Vorprüfung eines Gestaltungs-/Erschliessungsplans zur Parzelle Nr. eee sowie die Durchführung einer Verhandlung mit Augenschein und Parteibefragung. Der Gemeinderat Q. verzichtete mit Eingabe vom 11. November 2022 auf eine erneute Stellungnahme.