2. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 6. Juli 2022 wurde die Einwohnergemeinde Q. zum Verfahren beigeladen. 3. Mit Beschwerdeantworten vom 19. August 2022 und 19. September 2022 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Gemeinderat Q. die (kostenfällige) Abweisung der Beschwerde.