Vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 wurde eine Projektänderung des obgenannten Teilstrassenbauprojekts auf der Gemeindeverwaltung Q. öffentlich aufgelegt, welche jedoch nicht die Einwendung von A. und B. betraf. 2. 2.1. Der Regierungsrat entschied über die Einwendung von A. und B. an der Sitzung vom 25. Mai 2022 wie folgt (RRB Nr. 2022-000658): 1. Die Einwendung wird abgewiesen. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Einwendungsentscheid zusammen mit dem Entscheid über das Projekt zuzustellen.