Weiter entschied es, dass Pferdebesitzer durch den Vollzug eines Nutzungsverbots, welches einem Betrieb die Pferdepensionshaltung untersagte, in schutzwürdigen eigenen Interessen betroffen waren (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_66/2021, 1C_172/2021 vom 6. Juli 2021). In Folge dieser Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht bei Vollstreckungsmassnahmen gegenüber einem Gemüsebaubetrieb einen Pächter ins Verfahren einbezogen (vgl. Verfügung des Verwaltungsrichters WBE.2020.343 vom 10. März 2021). Der Pächter von Parzelle Nr. aaa kann durch die Entfernung des Zauns ähnlich betroffen sein wie der Beschwerdeführer als Eigentümer.